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Krisen vermeiden - Krisen bewältigen; Handlungshilfe für Betriebsräte. Instrumente (über)betrieblichen Beschäftigungssicherung auf der Basis von Job-AQTIV und "Hartz-Gesetze" Heft-Nr.: 57; Erschienen: ; Reihe: Arbeit, Gesundheit, Umwelt, Technik AutorInnen: Grumbach, Dr. Jürgen; Lenssen, Christoph; Mola, Eva; Schröder, Hartmut Herausgeber: Technologieberatungsstelle beim DGB in NRW e.V., Erscheinungsort: Oberhausen ISBN-Nr.: 33445566-70-0 Seitenzahl: 64; Format: DIN A5 Medien: KeineInhaltsverzeichnis / Kurzbeschreibung:
Aus dem Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 1 Strategien der Beschäftigungssicherung 2 Neue Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte 2.1 Job-AQTIV und Hartz-Gesetze 2.2 Die Novellierung des BetrVG 2.3 Die Umsetzung der neuen Möglichkeite 3 Krisen vermeiden 3.1 Betriebliche Erfolgs- und Beschäftigungspotenziale erkennen 3.2 Personal und Organisation planvoll entwickeln 3.4 Qualifizierung gestalte 3.5 Mit Job Rotation qualifizieren 3.6 Zielgruppengerecht weiterbilden 4 Krisen bewältigen 4.1 Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag -Anwendung und Grundsätze 4.2 Bei Kurzarbeit qualifizieren 4.3 Die Möglichkeiten des Transfersozialplans 4.4 Transferagenturen - Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen 4.5 Die Transfergesellschaft - Struktur-Kurzarbeitergeld 4.6 Aktuell in Diskussion: Veränderungen durch Hartz III 4.7 Belegschaften ergreifen Initiative
Textprobe: Einleitung
Krisenvermeidung und Krisenbewältigung sind derzeit für viele betriebliche Interessenvertretungen die vordringlichsten Aufgaben. Mit der Erweiterung des Katalogs der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats in §80 Abs. 1 BetrVG ist der Betriebsrat seit 2001 auch gesetzlich angehalten, die Beschäftigung m Betrieb zu fördern und zu sichern. §92 a BetrVG gewährt Betriebsräten dazu ein umfassendes Vorschlagsrecht für eigene Initiativen im Betrieb. Erste Erfahrungen mit der novellierten Betriebsverfassung sind in dieser Broschüre eingeflossen.
Betriebsräte und Unternehmen, die einen Beitrag zur Beschäftigungssicherung leisten wollen' und die in .den Kompetenzen der Mitarbeiterinnen einen wichtigen Wettbewerbsfaktor sehen, 'sollten in diesem -Zusammenhang die Gesetze zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente kennen und flexibel nutzen, Aktuell eröffnen das SGB III und das auf Vorschlag der Hartz-Kommission aufgelegte Programm "Kapital für Arbeit" neue Handlungsmöglichkeiten.
Das SGB III ist 2002 und 2003 durch das Job-AQTIV-Gesetz und. durch die ersten beiden Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz-Gesetze ") reformiert worden. Das dritte und vierte "Hartz-Gesetz" befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren, wenn diese Broschüre erscheint. Zu Einzelheiten der jeweils gültigen Rechtslage finden Betriebs- und Personalräte Beratung bei ihren Gewerkschaften.
Staatliche Förderung kann betriebliches Engagement auf vielfältige Weise unterstützen: Mit dem Konzept der arbeitsorientierten Modernisierung wird in Nordrhein-Westfalen Unternehmen geholfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit auszubauen und so Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Zentrale Instrumente sind Potenzialberatungen und Verbundprojekte. Sie sind auf eine frühzeitige Beteiligung und aktive Mitwirkung des Betriebsrats an betrieblichen Modernisierungsprozessen ausgelegt. Im Krisenfall hilft das gemeinsame Engagement betrieblicher und arbeitspolitischer Akteure, den Schaden zu begrenzen.
Diese Handlungshilfe will Betriebsräten einen Überblick über das aktuelle Instrumentarium verschaffen und Möglichkeiten aufzeigen, gemeinsam mit Gewerkschaften, engagierten Belegschaften und verantwortungsvollen Geschäftsführungen das Auftreten von Krisen zu vermeiden bzw. eingetretene Krisen zu bewältigen.
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