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Home » Publikationen » Broschüren » Heft 52 Ergonomieprüfer

BuchCover Ergonomieprüfer; ABETO Arbeitsanalyse nach Bildschirmarbeitsverordnung der TBS Oberhausen
Heft-Nr.: 52; Erschienen: ; Reihe: Arbeit, Gesundheit, Umwelt, Technik
AutorInnen: Döbele-Martin, Claudia; Harten, Gerd von; Martin, Peter; Prümper, Jochen
Herausgeber: Technologieberatungsstelle beim DGB in NRW e.V., aa - Büro für Arbeitsgestaltung und Arbeitsschutz, FHTW Berlin, Erscheinungsort: Oberhausen
ISBN-Nr.: 33445566-65-4
Seitenzahl: 107; Format: DIN A4
Medien:
Inhaltsverzeichnis / Kurzbeschreibung:

Aus dem Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Einführung
Teil A
Erläuterung der Fragebogen, Prüflisten und Instrumente zur Grob- und Feinanalyse
Ausführungsbedingungen
1 .1 Hardware
1 .2 /V\öbel
1 .3 Umgebung
2 Beanspruchung
3 Unterweisung
4 Vorsorgeuntersuchung
5 Software
6 Arbeitstätigkeit

Teil B
Fragebogen zur Grobanalyse durch Beschäftigte
1 Ausführungsbedingungen
2 Software
3 Arbeitstätigkeit
4 Beanspruchungen

Teil C
Instrumente- zur Feinanalyse durch Fachkräfte
1 Hardware
2 Möbel
3 Umgebung
4 Unterweisung
5 Vorsorgeuntersuchung
6 Software
7 Arbeitstätigkeit

Textprobe: Einleitung

Der hiermit in dritter überarbeiteter Auflage erscheinende Ergonomie-Prüfer ist ein seit über zehn Jahren bewährtes Instrument zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen (sog. Gefährdungsanalyse) . Der Ergonomie-Prüfer unterstützt die Gefährdungsanalyse aus methodischer und inhaltlicher Perspektive und hilft somit bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Dies betrifft insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber zu einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten. Die Beurteilung ist je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen; bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. § 3 Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) verweist auf den genannten Paragraphen des ArbSchG und präzisiert die Anforderungen an die Beurteilung der Arbeitsbedingungen dahingehend, dass bei Bildschirmarbeit insbesondere eine mögliche Gefährdung des Sehvermögens sowie körperliche Probleme und psychische Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen sind. Der Ergonomie-Prüfer wird diesen Anforderungen gerecht, indem verschiedene Fragebogen zur Grobanalyse der Gefährdungen angeboten werden, die sich direkt an möglichst alle Beschäftigten richten. Außerdem sind Prüflisten zur Feinanalyse durch interne oder externe Fachkräfte enthalten, die eine vertiefende Beurteilung an ausgewählten Arbeitsplätzen ermöglichen. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt und erleichtert die Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen. § 4 Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) verpflichtet den Arbeitgeber spätestens bis zum 31 . Dezember 1999 geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen des Anhangs der BildscharbV und sonstiger Rechtsvorschriften entsprechen. Der Anhang der BildscharbV wiederum beschreibt in allgemeiner Form die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden Anforderungen. Der Ergonomie-Prüfer hilft bei der Umsetzung dieser Anforderungen, indem in den vorliegenden Fragebogen und Prüflisten die allgemeinen Anforderungen der BildscharbV konkretisiert werden. Dazu werden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen. Im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise werden dabei nicht nur die im Anhang angesprochenen Anforderungen berücksichtigt, sondern auch die in § 3 BildscharbV genannten "psychischen Belastungen " . Detaillierte Informationen über die hier skizzierte Methode der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und vieles mehr finden sich in dem Handbuch der Bildschirmarbeit von Richenhagen, Prürnper und Wagner. Dort werden auch die Schritte des im Untertitel des Ergonomie-Prüfers genannten ABETO-Verfahrens genauer beschrieben. Es ist ein Verfahren, mit dem sich eine komplette Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach BildscharbV und ArbSchG durchführen lässt.

Die Grobanalyse der Ausführungsbedingungen, der Software, der Arbeitstätigkeit und der Beanspruchungen erfolgt durch eine Befragung der Beschäftigten. Die Inhalte der Fragebogen und die Möglich keiten der Auswertung werden in diesem Kapitel erläutert, die Fragebogen befinden sich im zweiten Teil des Ergonomie- Prüfers. Die Fragebogen dienen der flächendeckenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dies hat mehrere Vorteile: die Auswertung der Fragebogen erlaubt eine repräsentative Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Bezug auf die angesprochenen Themenbereiche; dies geschieht auf der Basis geltender Gesetze, Vorschriften und Regelwerke die Auswertung der Fragebogen erlaubt die Auswahl von vertiefend zu analysierenden Tätigkeiten und Arbeitsplätzen, da Problembereiche und Beschwerdeschwerpunkte deutlich \/verden (Beispiele: schlecht beurteiltes Raumklima, mangelhafte Handlungsspielräume oder besondere körperliche Beschwerden) die Auswertung der Fragebogen führt bereits zu Erkenntnissen, die eine unmittelbare Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen ermöglicht (Beispiele: ungenügende Qualität von Bildschirmen , mangelhafte Arbeitsplatzgestaltung) . Wichtig ist festzustellen, dass es kein Verfahren gibt, das die Liste der repräsentativen Arbeitsplätze automatisch auswirft. Es kommt immer darauf an, durch geeignete Hilfsmittel Fakten und Erkenntnisse zu sammeln, die eine sachgerechte Auswahl ermöglichen. Die Auswahl selbst muss durch alle geschehen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Bildschirmarbeit tragen. Die Auswertung der Fragen erfolgt immer anonym, d.h. die Beschäftigten werden zwar gebeten, Angaben zu ihrer Person und Arbeitstätigkeit zu machen, sie werden aber nicht gebeten, ihren Nlamen anzugeben, sondern lediglich den ihrer Abteilung. Diese Angaben sind notwendig, damit eine zielgenaue Bestimmung für notwendige Feinanalysen bzw. eine zielgenaue Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen getroffen werden können. Die im Ergonomie-Prüfer befindlichen Fragebogen zur Grobanalyse erlauben eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Bezug auf folgende Themen:

/V\it dem Fragebogen " Ausführungsbedingungen " werden ergonomische Anforderungen bezüglich Bildschirm, Arbeitsplatz, Umgebung usw. durch die Beschäftigten beurteilt. Mit dem Fragebogen "Software" können die Beschäftigten die von ihnen vornehmlich benutzten Programme beurteilen; dem Fragebogen ist die internationale Norm DIN EN ISO 92-41 Teil 1O "Grundsätze der Dialoggestaltung" hinterlegt.

Mit dem Fragebogen "Arbeitstätigkeit" werden jene Belastungen erhoben, die sich aus a.rbeitsorganisatorischen und ArbSchG / Arbeitsschutzgesetz Gesetz Ober die Durchführung von /V\aßna.hmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vom 7. August 1996. BildscharbV / BildschirmarbeitsVerordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit a.n Bildschirmgeräten. Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten Teil 1O: Grundsätze der Dialoggestaltung (1996. Richenhagen, G.; Prümper, J.; Wagner, J.: Handbuch der Bildschirmarbeit. A/\it einer KommentierLjng der neuen BildscharbV. 2. Auflage. Neuwied, Kriftel, Berlin: Luchterhand 199S. Neuauflage in 2OO2 geplant).

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