Home » Beratung » Praxisbeispiele
Manfred WeberBetriebsratsvorsitzender der Firma Theis, Hagen/Gelsenkirchen
|
Aus der Praxis: Handeln in der Krise
Der Schock saß tief: Firma Theis geht in die Insolvenz! Das ist für uns alle eine bedrohliche Situation. So der Betriebsratsvorsitzende Manfred Weber. Hier in Hagen sind wir über 500 Beschäftigte und in Gelsenkirchen noch einmal 19. Dem Betriebsrat ist klar, dass es zu Entlassungen kommen wird. Aber was ist danach? Wir haben die Kollegen und Kolleginnen aufgefordert, mit uns über Verbesserungen nachzudenken. Dazu sind in fünf Workshops Themen wie Kundenstruktur und Produkte, interne Abläufe und Anlagenverfügbarkeit sowie die Qualifikation von Beschäftigten diskutiert worden. Insgesamt haben sich 59 Beschäftigte beteiligt. Da kann man sagen, das ist nicht viel, aber unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist die Bereitschaft doch erstaunlich hoch, an einem Zukunftskonzept mitzuwirken. Rausgekommen sind 105 Maßnahmen zur Verbesserung, mit Verantwortlichkeiten und einer zeitlichen Umsetzung im Betrieb. Wir haben auch auf die Kostenseite geguckt und eingeschätzt, ob diese Maßnahmen sofort Einsparungen bringen können oder erst Investitionen notwendig sind. Ziel ist, unsere Ergebnisse in das Sanierungskonzept einfließen zu lassen, die Umsetzung zu begleiten und zu kontrollieren.
Gisela MielkeIG Metall Gewerkschaftssekretärin in der Verwaltungsstelle Hagen
|
Unsere Region ist besonders schwer getroffen. Es brennt an vielen Stellen. Allerdings schlagen die Flammen unterschiedlich hoch. Je nach Einschätzung im Unternehmen wird über unterschiedliche Maßnahmen nachgedacht. Von Arbeitszeitflexibilisierung und Abweichung vom Tarifvertrag über Kurzarbeit und Verzichtsforderungen bis hin zur Insolvenz und Schließung von Betrieben. Die Betriebsräte versuchen, dass Schlimmste zu verhindern. Dabei müssen sie sich mit vielen Themen auseinandersetzen. Um eine Gesamtbetrachtung der betrieblichen Situation anstellen zu können und daraus abgeleitet richtig zu reagieren, sind betriebswirtschaftliche, arbeitsorganisatorische, kundenspezifische und juristische Kenntnisse notwendig. Die Geschäftsführung und wenn es ganz schlimm kommt der Insolvenzverwalter haben für jedes Gebiet Experten. Das stellt an uns die IG Metall hohe Anforderungen. Die Betriebsräte erwarten eine intensive Unterstützung durch ihre Gewerkschaft. Die können wir, besonders im Augenblick, oft nicht leisten. Deshalb raten wir dem Betriebsrat, als Sachverständige die Kolleginnen und Kollegen der TBS einzuschalten. Sie unterstützen den Betriebsrat nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz sondern sind auch Bündnispartner im Kampf um jeden Arbeitsplatz.
Handeln in der Krise - Kein Arbeitsplatzabbau 2009
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit Herbst 2008 dramatisch verändert: Aus einer positiven konjunkturellen Situation entwickelte sich innerhalb kürzester Zeit eine der schwersten Rezessionen seit langer Zeit. Unabhängig von der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drohen Betriebe und Wertschöpfungsketten in den Sog der Krise zu geraten. Nach aktueller Prognose für das Jahr 2009 erwartet die Bundesregierung eine Schrumpfung des Bruttoinlandsproduktes um 6 %. Besonders betroffen sind Branchen, die vom Export abhängig sind. Für die Exporte wird im Jahr 2009 mit einem Rückgang von rund 19 % gegenüber dem letzten Jahr gerechnet. Welche Betriebe wie von der Krise erfasst werden, lässt sich kaum vorhersagen.
Bisher konnten in den betroffenen Betrieben Entlassungen oftmals noch vermieden werden. Anpassungen von Arbeitszeiten, Kurzarbeit aber auch Qualifizierung haben dazu beigetragen, Beschäftigung vorerst zu sichern. Abhängig von Dauer und Ausmaß der Krisenfolgen für Betriebe und Branchen wächst jedoch inzwischen das Entlassungsrisiko. Aktuelle Prognosen der Bundesagentur für Arbeit gehen davon aus, dass nach der Sommerpause 2009 die Folgen der Krise auf dem Arbeitsmarkt stärker zu spüren seien und Entlassungen und Insolvenzen zunehmen werden. In dieser von einer hohen Dynamik und Unsicherheit geprägten Situation stehen Betriebsräte vor besonderen Herausforderungen. Es geht auch wenn der Betrieb nicht akut betroffen ist - darum, die Entwicklung zu verfolgen, den Stand des Unternehmens einzuschätzen und Handlungsstrategien zu entwickeln.
Die Verhaltensmuster aus Kostenkrisen greifen in der aktuellen Situation kaum. Wenn das Wegbrechen von Aufträgen oder Finanzierungsprobleme der Banken betriebliche Krisenursachen sind, dann sind andere Strategien als die Abwehr von reinen Kostensenkungsprogrammen und Personalabbau gefragt. Vor besonderen Problemen stehen Betriebsräte, wenn wettbewerbsfähige Betriebe mit zukunftsträchtigen Produkten betroffen sind. Hier tritt eine völlig neuartige Konstellation auf, für die auf keine Erfahrungen zurück gegriffen werden kann.
Die Hoffnung auf Überwintern und einfaches Abwarten sind keine erfolgversprechenden Strategien. Im Vorfeld oder bei Ausbruch der Krise geht es vor allem darum
- die Darstellung der Unternehmenssituation durch die Geschäftsführung zu überprüfen,
- Risiken für die Beschäftigten abzuschätzen und zu begrenzen und vor allem Entlassung zu vermeiden,
- alternative Handlungsoptionen zu erkennen, zu prüfen und zu verhandeln,
- die Nutzungsbedingungen von Förderinstrumenten des Staates und der Bundesagentur für Arbeit zu erkunden,
- unter Federführung der Gewerkschaft Tarifabschlüsse zu verhandeln oder Sozialpläne abzuschließen,
- und während des gesamten Prozesses die Belegschaft einzubeziehen und zu informieren.
TBS-Angebot: Orientierungsberatung
Basis für Handlungsstrategien
Für Betriebsräte, deren Betrieb sich im Vorfeld der Krise bewegt oder der bereits betroffen ist, hat die TBS das spezielle Angebot einer Orientierungsberatung entwickelt. Die Orientierungsberatung bietet dem Betriebsrat die Möglichkeit, die Breite an Reaktionsmöglichkeiten im Krisenfall kennen zu lernen und die für die konkrete betriebliche Situation erfolgversprechenden Varianten auszuwählen.
Auf der Basis der Ergebnisse der Orientierungsberatung kann der Betriebsrat dann weitere Maßnahmen planen und andere Instrumente nutzen.
Kernelement der Orientierungsberatung ist ein Workshop mit dem Betriebsrat, möglichst unter Beteiligung der Gewerkschaft. Es werden Informationen zu folgenden Fragen gesammelt und ausgewertet:
- Wo steht der Betrieb im Krisenablauf, wie ist er gegebenenfalls betroffen?
- Was sind die Auslöser der Probleme (Absatz, Finanzen, Produkte, )?
- Welche Reaktionen sind angemessen, welche Wirkungen sind möglich?
- Wo gibt es welche Unterstützung?
- Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten gibt es?
- Was lässt sich zur kurz- und langfristigen Beschäftigungssicherung tun?
- Wie sehen mögliche Szenarien für die weitere Entwicklung aus?
- Wie können Ansatzpunkte für eine nachhaltige Entwicklung auch für die Zeit nach der Krise im Blick bleiben?
- Wie lässt sich der Informationsfluss in die Belegschaft und die Beteiligung der Beschäftigten sicherstellen?
Auf dieser Basis sollen
- eine schnelle Einschätzung der betrieblichen Situation und Handlungsbedarfe erfolgen,
- Kenntnisse zu wichtigen Fach- und Verfahrensfragen vermittelt werden und
- eine gemeinsame Orientierung und Zielbestimmung des Betriebsratsgremiums erarbeitet werden.
In besonderen Fällen kann eine Orientierungsberatung auch kostenlos durchgeführt werden.